IGeL ist die Abkürzung für INDIVIDUELLE GESUNDHEITSLEISTUNGEN
Die Kassenärztliche Vereinigung (KBV) und die ärztlichen Berufsverbände fassen darunter Leistungen zusammen, die nicht im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) aufgeführt sind und somit nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherungen erbracht werden dürfen. Es handelt sich dabei um zusätzliche optimierte Gesundheitsleistungen, die nur auf Wunsch erbracht werden und privat in Rechnung gestellt werden. Das Honorar orientiert sich an den Sätzen der GOÄ.
Wir erachten es als selbstverständlich, Sie über diese Leistungen zu informieren und zu beraten. Wir konzentrieren uns dabei auf die nach unserer Einschätzung medizinisch sinnvollen Angebote. Informieren Sie sich unverbindlich hier über unser Angebot. Gerne beraten wir Sie auch in einem persönlichen Gespräch über Ihren Vorteil bei Inanspruchnahme dieser Leistungen.